Leistung 05

Ein Vermögen weitergeben — ohne den Familienfrieden zu verlieren.

Erbfälle sind die häufigste Ursache nachhaltiger Familienkonflikte. Eine vorausschauend strukturierte Nachfolge schützt das Vermögen, vermeidet Streit und reduziert die Steuerlast. Wir konzipieren und begleiten Nachfolgelösungen über Generationen — in Abstimmung mit Notaren, Fachanwälten und der Familie.

Was wir konkret leisten

Sechs Bausteine einer durchdachten Nachfolgeregelung.

Testamentskonzeption

Strategische Konzeption letztwilliger Verfügungen — Berliner Testament, Vermächtnisse, Bedingungen, Vor- und Nacherbschaft. Die rechtliche Umsetzung erfolgt durch beauftragte Notare oder Fachanwälte.

Erbverträge

Strukturierung bindender Erbverträge zwischen Ehegatten, eingetragenen Partnern oder mehreren Generationen — geeignet zur Vermeidung einseitiger Änderungen und zur Bindung der Erbfolge.

Lebzeitige Übertragungen

Konzeption gestaffelter Vermögensübertragungen zu Lebzeiten — Nutzung der Freibeträge alle zehn Jahre, Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt, Übertragung gegen Versorgungsrechte.

Pflichtteilsstrategien

Strategien zur Begrenzung von Pflichtteilsansprüchen — Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung, frühzeitige Schenkungen unter Anrechnung, Vereinbarungen über Ausgleichszahlungen.

Auslandsvermögen

Strukturierung der Vermögensweitergabe bei internationalem Vermögen — EU-Erbrechtsverordnung, Rechtswahl, Anerkennungsprobleme bei Stiftungen und Trusts, Doppelbesteuerung.

Familienverfassung

Erarbeitung einer Familienverfassung als ergänzende Governance-Ebene — Werte, Entscheidungsregeln, Konfliktlösungsmechanismen. Kein juristisch bindendes Dokument, aber das Fundament für Generationenstabilität.

Typische Mandatssituationen

Wann eine strukturierte Nachfolgeplanung den entscheidenden Unterschied macht.

Patchwork-Familie, zwei Kinder aus erster Ehe, drei aus zweiter

Versorgung der zweiten Ehefrau, Erhalt für alle Kinder

Der Mandant möchte die zweite Ehefrau lebenslang versorgen, gleichzeitig alle fünf Kinder gleichermaßen am Vermögen teilhaben lassen. GCM konzipiert ein Vor-/Nacherben-Modell mit klar definierten Verwaltungsrechten der Ehefrau und finaler Aufteilung an die Kinder — pflichtteilssicher, steueroptimiert, familienverträglich.

Unternehmer, will Sohn (Nachfolger) und Tochter (nicht im Unternehmen) gleich behandeln

Asymmetrische Vermögensaufteilung mit Gleichbehandlungseffekt

Der Sohn übernimmt das Familienunternehmen (Wert 15 Mio.), die Tochter erhält Privatvermögen (Wert 15 Mio.). Beide Geschwister sollen sich gerecht behandelt fühlen. GCM konzipiert die Übertragung so, dass nach §13b ErbStG-Begünstigungen, Liquiditätsbedarfen und Risikoprofilen keine spätere Ungerechtigkeitsdiskussion entsteht.

Familie mit Immobilien in Deutschland, Spanien und der Schweiz

Internationale Nachfolge mit EU-Erbrechtsverordnung

Verschiedene Jurisdiktionen, verschiedene Steuersysteme, verschiedene Eigentumsregeln. GCM konzipiert eine Rechtswahl nach Art. 22 EU-ErbVO, koordiniert deutsche, spanische und schweizerische Notare und sorgt dafür, dass alle Immobilien im Erbfall ohne unnötige Steuerbelastung und ohne Erbschein-Marathon übertragen werden.

Unser Vorgehen

Von der Familienanalyse zur umsetzungsbereiten Nachfolge.

Familienanalyse

Aufnahme der Familiensituation — Lebenslagen, Beziehungen, Erwartungen, latente Konflikte. Die ehrlichste Phase und gleichzeitig die wichtigste.

Vermögensinventur

Vollständige Erfassung des Vermögens — Beteiligungen, Immobilien, Liquidität, Kunstgegenstände, Versicherungen, Auslandsvermögen, Verbindlichkeiten.

Strategiekonzept

Erarbeitung eines schriftlichen Nachfolgekonzepts mit klaren Empfehlungen — was zu Lebzeiten geregelt wird, was im Testament steht, welche Strukturen ergänzend errichtet werden.

Notarielle Umsetzung

Koordination der notariellen und rechtlichen Umsetzung — Testamente, Erbverträge, Schenkungsverträge, Eheverträge, Familiengesellschaftsverträge.

Begleitung im Erbfall

Auf Wunsch übernehmen wir auch die spätere Begleitung der Erben — vom Erbschein über die Auseinandersetzung bis zur Steuererklärung. Familienkontinuität wird zur gelebten Praxis.

Häufige Fragen

Was Mandanten zur Nachfolge typischerweise zuerst fragen.

Wann sollte man mit Nachfolgeplanung beginnen?

In der Praxis: zehn Jahre vor dem geplanten Ruhestand, spätestens jedoch mit dem 60. Lebensjahr. Erst zehn Jahre vor Übertragung wirken viele steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten — etwa die wiederholbaren Schenkungsfreibeträge alle zehn Jahre oder die Rückwirkungsfristen im Erbschaftsteuerrecht. Wer früher anfängt, hat mehr Spielraum. Wer wartet, verschenkt typischerweise sechs- bis siebenstellige Beträge.

Wer setzt das Testament eigentlich auf?

Das eigentliche Testament wird von Ihnen handschriftlich verfasst (eigenhändiges Testament) oder notariell beurkundet (notarielles Testament). GCM konzipiert die strategische Struktur und arbeitet eng mit zugelassenen Notaren oder Fachanwälten für Erbrecht zusammen, die die juristische Formulierung übernehmen. Wir erbringen keine Rechtsberatung im Sinne des deutschen Rechtsdienstleistungsgesetzes, sondern strukturelle und steuerliche Gestaltung.

Lässt sich der Pflichtteil vollständig vermeiden?

Vollständig vermeiden lässt er sich nicht — der Pflichtteil ist verfassungsrechtlich geschützt. Aber er lässt sich erheblich reduzieren: durch lebzeitige Schenkungen mit Anrechnung, Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung, Vermögensübertragung in Stiftungen mit Karenzzeiten, ehegüterrechtliche Gestaltungen. Die richtige Kombination kann den effektiven Pflichtteil auf ein Bruchteil des gesetzlichen Anspruchs reduzieren.

Wie geheim bleibt eine Erbschaftsplanung?

Vollständig — bis zur Umsetzung. Innerhalb der Familie können Sie entscheiden, ob und wann Sie Erbenkommunikation wünschen. Wir empfehlen häufig moderierte Familiengespräche zur Vermeidung späterer Überraschungen, machen das aber niemals ohne ausdrückliche Zustimmung. Gegenüber Finanzbehörden gilt: lebzeitige Schenkungen sind anzeigepflichtig, das Testament wird erst nach dem Erbfall relevant.

Verwandte Leistungen

Was häufig zusammenpasst.

Vertrauliches Erstgespräch.

30 Minuten am Telefon, am Tisch oder auf Video — vollständig vertraulich, selbstverständlich kostenfrei.

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