Leistung 04

Eine Stiftung ist Vermögen, das den Stifter überdauert.

Stiftungen sind das einzige Vermögensvehikel, das mehr als das Leben des Stifters in den Blick nimmt. Wer Familienvermögen über Generationen sichern, einen Lebensentwurf institutionalisieren oder philanthropisch wirken möchte, kommt an der Stiftung nicht vorbei. GCM begleitet von der ersten Idee bis zur laufenden Administration.

Was wir konkret leisten

Sechs Felder rund um Stiftungen und stiftungsähnliche Strukturen.

Familienstiftung

Errichtung einer rechtsfähigen Familienstiftung deutschen Rechts — geeignet zur generationenübergreifenden Sicherung von Familienvermögen, zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten und zur strukturierten Versorgung von Familienangehörigen.

Gemeinnützige Stiftung

Errichtung gemeinnütziger Stiftungen, deren Zwecke vom Finanzamt nach §§51 ff. AO anerkannt sind — mit den damit verbundenen steuerlichen Vorteilen bei Zustiftungen, Spenden und der laufenden Vermögensverwaltung.

Doppelstiftung

Kombination einer Familienstiftung und einer gemeinnützigen Stiftung — bewährt bei Unternehmernachfolgen, um steuerliche Optimierung und Familienversorgung mit gesellschaftlicher Wirkung zu verbinden.

Verbrauchsstiftung

Stiftung mit zeitlich begrenzter Laufzeit — geeignet, wenn das Stiftungsvermögen über zwanzig bis dreißig Jahre vollständig für den Stiftungszweck verbraucht werden soll, etwa für ein konkretes Projekt.

Stiftungsadministration

Übernahme oder Unterstützung der laufenden Stiftungsverwaltung — Vorstandstätigkeiten, Buchführung, Berichterstattung, Beziehungen zur Stiftungsaufsicht und zum Finanzamt.

Stiftungsstrategie & Reporting

Konzeption der Anlagestrategie des Stiftungsvermögens unter Beachtung der Kapitalerhaltungspflicht sowie Erstellung der jährlichen Berichte an die Aufsichtsbehörde und das Finanzamt.

Typische Mandatssituationen

Wann eine Stiftung das richtige Vehikel ist.

Unternehmer, 67 Jahre, ein Sohn (40), eine Tochter (38)

Familienstiftung statt klassischer Vererbung

Das Familienunternehmen soll nicht zerteilt werden, gleichzeitig sollen beide Kinder und die Enkel über Generationen versorgt sein. GCM konzipiert eine Familienstiftung als Hauptgesellschafterin des operativen Unternehmens — mit klaren Versorgungsregeln und einem Familienrat, der über strategische Fragen entscheidet. Die Stiftung überdauert Familienkonflikte.

Mandantin, kinderlos, 5 Mio. EUR Privatvermögen

Gemeinnützige Stiftung als Lebenswerk

Die Mandantin möchte ihr Vermögen einem konkreten gemeinnützigen Zweck — etwa medizinischer Forschung — widmen. GCM errichtet eine rechtsfähige Stiftung zu Lebzeiten, übernimmt die Stiftungsadministration und sorgt dafür, dass der Vermögensaufbau zu Lebzeiten mit jährlichen Zustiftungen optimal steuerlich abgebildet wird.

Familie mit operativem Unternehmen und Privatvermögen je 20 Mio. EUR

Doppelstiftung für strategische Stabilität

Das operative Unternehmen wird in eine Familienstiftung eingebracht, Teile des freien Vermögens fließen in eine parallele gemeinnützige Stiftung. Die Familienstiftung sichert die Versorgung, die gemeinnützige Stiftung optimiert die Gesamtsteuerlast und schafft gesellschaftliche Sichtbarkeit der Familie.

Unser Vorgehen

Von der Stifteridee zur anerkannten Stiftung.

Stifterklärung

Erfassung Ihrer Motivation, Werte und Vorstellungen — der wichtigste Schritt jeder Stiftungserrichtung. Die Satzung folgt der Stifterklärung, nicht umgekehrt.

Konzept & Satzung

Ausarbeitung des Stiftungskonzepts inklusive Stiftungszweck, Vermögensausstattung, Gremienstruktur und Versorgungsregeln. Erstellung der Satzungsentwürfe.

Stiftungsgeschäft

Notarielle Errichtung des Stiftungsgeschäfts und Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stiftungsaufsicht — bei gemeinnütziger Stiftung zusätzliche Abstimmung mit dem Finanzamt.

Vermögensübertragung

Übertragung des Stiftungsvermögens — Bargeld, Beteiligungen, Immobilien oder Wertpapierdepots — in den rechtlichen Bestand der Stiftung. Notarielle Begleitung wo erforderlich.

Laufende Administration

Übernahme oder Begleitung der laufenden Stiftungsverwaltung — Vorstandstätigkeit, Berichterstattung, Anlagestrategie, Mittelverwendung. Auf Wunsch über Jahrzehnte hinweg.

Häufige Fragen

Was Stifter typischerweise zuerst wissen wollen.

Ab welchem Vermögen lohnt sich eine Stiftung?

Für eine rechtsfähige Stiftung deutschen Rechts empfiehlt die Praxis ein Mindestvermögen von etwa 500.000 Euro, damit aus den Erträgen die Stiftungszwecke und Verwaltungskosten nachhaltig finanziert werden können. In besonderen Fällen — etwa bei Verbrauchsstiftungen — sind auch kleinere Stiftungen sinnvoll. Bei Vermögen unter dieser Grenze prüfen wir Treuhandstiftungen als kostengünstigere Alternative.

Behalte ich als Stifter Kontrolle?

Die Stiftung wird mit Anerkennung zur eigenständigen Rechtsperson — das Stiftungsvermögen gehört der Stiftung, nicht mehr dem Stifter. Sie behalten jedoch durch die Satzungsgestaltung erheblichen Einfluss: über Stiftungszweck, Vorstandsbesetzung, Stifterrechte zu Lebzeiten und ein etwaiges Familienratsgremium. Wir konzipieren die Satzung so, dass Ihre Steuerungsinteressen sauber abgebildet sind.

Familienstiftung oder gemeinnützige Stiftung?

Familienstiftungen versorgen Angehörige und sind in der laufenden Besteuerung normal steuerpflichtig. Gemeinnützige Stiftungen verfolgen Zwecke nach §52 AO und genießen umfassende Steuerbefreiungen, dürfen aber nicht überwiegend Familienangehörige begünstigen. Häufig ist die Doppelstiftung der beste Weg: eine Familienstiftung sichert die Familie, eine gemeinnützige Stiftung optimiert Steuern und schafft Wirkung.

Welche Kosten verursacht eine Stiftung?

Errichtungskosten (Notar, Stiftungsaufsicht, anwaltliche Begleitung) liegen typischerweise im niedrigen bis mittleren fünfstelligen Bereich. Die laufenden Verwaltungskosten hängen stark von Vermögensgröße und Komplexität ab — als Faustregel rechnen wir mit 0,5 bis 1,5 Prozent des Stiftungsvermögens pro Jahr für vollständige Administration. Auf Wunsch begleiten wir auch nur punktuell.

Verwandte Leistungen

Was häufig zusammenpasst.

Vertrauliches Erstgespräch.

30 Minuten am Telefon, am Tisch oder auf Video — vollständig vertraulich, selbstverständlich kostenfrei.

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