Ab welchem Vermögen lohnt sich eine Stiftung?
Für eine rechtsfähige Stiftung deutschen Rechts empfiehlt die Praxis ein Mindestvermögen von etwa 500.000 Euro, damit aus den Erträgen die Stiftungszwecke und Verwaltungskosten nachhaltig finanziert werden können. In besonderen Fällen — etwa bei Verbrauchsstiftungen — sind auch kleinere Stiftungen sinnvoll. Bei Vermögen unter dieser Grenze prüfen wir Treuhandstiftungen als kostengünstigere Alternative.
Behalte ich als Stifter Kontrolle?
Die Stiftung wird mit Anerkennung zur eigenständigen Rechtsperson — das Stiftungsvermögen gehört der Stiftung, nicht mehr dem Stifter. Sie behalten jedoch durch die Satzungsgestaltung erheblichen Einfluss: über Stiftungszweck, Vorstandsbesetzung, Stifterrechte zu Lebzeiten und ein etwaiges Familienratsgremium. Wir konzipieren die Satzung so, dass Ihre Steuerungsinteressen sauber abgebildet sind.
Familienstiftung oder gemeinnützige Stiftung?
Familienstiftungen versorgen Angehörige und sind in der laufenden Besteuerung normal steuerpflichtig. Gemeinnützige Stiftungen verfolgen Zwecke nach §52 AO und genießen umfassende Steuerbefreiungen, dürfen aber nicht überwiegend Familienangehörige begünstigen. Häufig ist die Doppelstiftung der beste Weg: eine Familienstiftung sichert die Familie, eine gemeinnützige Stiftung optimiert Steuern und schafft Wirkung.
Welche Kosten verursacht eine Stiftung?
Errichtungskosten (Notar, Stiftungsaufsicht, anwaltliche Begleitung) liegen typischerweise im niedrigen bis mittleren fünfstelligen Bereich. Die laufenden Verwaltungskosten hängen stark von Vermögensgröße und Komplexität ab — als Faustregel rechnen wir mit 0,5 bis 1,5 Prozent des Stiftungsvermögens pro Jahr für vollständige Administration. Auf Wunsch begleiten wir auch nur punktuell.