Wer hat Zugriff auf mein Depot?
Das Depot bleibt zu jeder Zeit auf Ihren Namen und liegt bei Ihrer Hausbank. GCM erhält eine Verwaltungsvollmacht ohne Verfügungsrecht auf das Geld — wir können Wertpapiere kaufen und verkaufen, aber keine Auszahlungen oder Übertragungen vom Depot vornehmen. Sie behalten volle Kontrolle und volle Einsicht. Die Vollmacht ist jederzeit widerrufbar.
Welche Banken können als Depotbank dienen?
Grundsätzlich jede etablierte Universal- oder Privatbank im EWR und in der Schweiz, die externe Vermögensverwaltermandate akzeptiert — was bei nahezu allen relevanten Häusern der Fall ist. Wir arbeiten mit den meisten großen deutschen, österreichischen, schweizerischen, luxemburgischen und britischen Banken zusammen. Bei Bedarf empfehlen wir geeignete Depotbanken.
Welche Lizenz hat GCM dafür?
GCM Fonds Limited ist eine UK Limited ohne eigene Vermögensverwalter-Lizenz. Die regulierte Vermögensverwaltung erfolgt ausschließlich in Kooperation mit in der jeweiligen Jurisdiktion zugelassenen Vermögensverwaltern — in Deutschland §32 KWG-lizenzierte Häuser, in der Schweiz FINMA-bewilligte Verwalter, in UK FCA-registrierte Firmen. GCM übernimmt die Mandatskoordination, die Strategieerarbeitung und das übergreifende Reporting; die regulierte Portfolioverwaltung im engeren Sinne erfolgt durch unsere lizenzierten Partner.
Was kostet das im Vergleich zur Hausbank-Vermögensverwaltung?
Externe Vermögensverwaltung ist in der Gesamtkostenbetrachtung typischerweise günstiger als Bank-Vermögensverwaltung — vor allem weil keine Bankproduktmargen und Bestandsprovisionen anfallen. Eine typische All-In-Vergütung (inklusive Depotgebühren und Verwaltungsgebühren) liegt im Bereich 0,8 bis 1,2 Prozent pro Jahr. Erfolgshonorare vereinbaren wir grundsätzlich nicht — sie führen zu falschen Anreizen.